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Blog Artikel: Parodontitistherapie: Ablauf und Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten - Zahnarztpraxis Dr. Joachim Amann

Detaillierte Informationen zum Blog Artikel Parodontitistherapie: Ablauf und Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten in der Zahnarztpraxis Dr. Amann

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Parodontitis ist eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparats, die unbehandelt zum Knochenabbau und Zahnverlust führen kann. Die gute Nachricht: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlung – unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Beitrag zeigen wir den typischen Ablauf einer Parodontitistherapie bei gesetzlich versicherten Patient:innen und beantworten häufige Fragen zur Kostenübernahme.


Was ist Parodontitis?

Parodontitis (umgangssprachlich auch "Parodontose") ist eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparates, verursacht durch bakterielle Beläge (Plaque) und verstärkt durch Faktoren wie Rauchen, genetische Veranlagung oder bestimmte Allgemeinerkrankungen. Symptome sind unter anderem:

  1. Zahnfleischbluten
  2. Mundgeruch
  3. Zahnlockerung
  4. Rückgang des Zahnfleisches

Wird Parodontitis nicht behandelt, kann sie zur Zerstörung des Zahnhalteapparates und letztlich zum Zahnverlust führen.


Ablauf der Parodontitistherapie bei gesetzlich Versicherten

Seit Juli 2021 gilt die neue PAR-Richtlinie, die eine strukturierte Therapie in mehreren Schritten vorsieht:

1. Befunderhebung und Diagnostik

  1. Aufnahme des Parodontalstatus (z. B. Taschenmessung, Lockerungsgrade)
  2. Dokumentation des Blutungsindex und weiterer Risikofaktoren
  3. Anfertigung von Röntgenbildern (falls notwendig)

2. Aufklärung und Therapieplanung

  1. Besprechung der Diagnose und Therapiemöglichkeiten
  2. Beratung zu Mundhygiene, Risikofaktoren (z. B. Rauchen, Diabetes)
  3. Erstellung eines Heil- und Kostenplans (HKP) zur Genehmigung durch die Krankenkasse

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse muss der Behandlung vorab zustimmen – dieser Prozess dauert meist 1–2 Wochen.

3. Vorbehandlung (Initialtherapie)

  1. Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist meist Teil der Vorbehandlung, wird jedoch nicht von der GKV übernommen (Selbstzahlerleistung)
  2. Anleitung zur verbesserten Mundhygiene
  3. Entfernen von weichen und harten Belägen (Supragingivale Reinigung)
  4. Ggf. Motivation zur Verhaltensänderung (z. B. Rauchstopp)

4. Systematische Parodontitisbehandlung

  1. Subgingivale Reinigung: Entfernung der harten und weichen Beläge unterhalb des Zahnfleischrandes (in den Zahnfleischtaschen), meist unter örtlicher Betäubung
  2. Durchführung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt mit speziellen Instrumenten oder Ultraschall

5. Nachsorge – Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

  1. Sehr wichtiger Bestandteil der Therapie!
  2. Von der GKV übernommen für bis zu 2 Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlung
  3. Umfasst regelmäßige Kontrollen, Reinigung der Zahnfleischtaschen, ggf. Nachbehandlungen
  4. Intervalle: je nach Schweregrad alle 3, 6 oder 12 Monate


Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Übernommen werden:

  1. Befundaufnahme und Diagnostik
  2. Erstellung des Behandlungsplans
  3. Subgingivale Reinigung der Zahnfleischtaschen
  4. Nachsorge (UPT) für 2 Jahre

Nicht übernommen werden:

  1. Professionelle Zahnreinigung (PZR) vor oder nach der Therapie
  2. Antibakterielle Spüllösungen, spezielle Tests (z. B. Bakterientest)
  3. Laserbehandlungen oder chirurgische Zusatzverfahren (nur bei medizinischer Notwendigkeit ggf. Einzelfallentscheidung)


Fazit: Frühzeitig behandeln – langfristig profitieren

Parodontitis ist gut behandelbar, wenn sie früh erkannt und konsequent therapiert wird. Dank der strukturierten Parodontitistherapie der gesetzlichen Krankenkassen ist eine qualitativ hochwertige Versorgung für alle Patient:innen möglich. Wichtig ist, nach Abschluss der aktiven Behandlung regelmäßig zur Nachsorge zu kommen – denn nur so lässt sich ein langfristiger Therapieerfolg sichern.

Parodontitistherapie: Ablauf und Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten | Zahnarztpraxis Blog